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Annäherung an die befähigte Person

Wir sprechen in der Elektrotechnik sehr häufig von der befähigten Person. Als Grundlage hierfür dienen zum einen die Betriebssicherheitsverordnung und die technischen Regeln zur Betriebssicherheit. In dem nachfolgenden Beitrag werde ich auf die befähigte Person in beiden Werken näher eingehen.

Oft bekomme ich in den Unternehmen zu hören: „Der hat doch Elektriker gelernt und kann das.“ Oder Aussagen wie: „Mitarbeiter mit elektrotechnischer Berufsausbildung sind doch alle Elektrofachkräfte und können prüfen.“ Auch beliebt: „Elektrotechnische Weiterbildungen sind unnötig und kosten nur Geld.“

Doch weit gefehlt. Verschaffen wir uns erst einmal einen Überblick.

 

Die Grundlagen der befähigten Person

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden durch den Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Schauen wir uns jetzt in dieser Hinsicht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) näher an. Die BetrSichV ist das Grundwerk für den Arbeitgeber / Unternehmer. 

Gelegentlich höre ich von Unternehmern / Unternehmerinnen: „Ich habe meinen Mitarbeiter doch bestellt und der hat eine elektrotechnische Ausbildung. Also kann er doch prüfen.“ Doch Obacht, das ist nicht immer so. Denn durch die BetrSichV leitet sich für Unternehmer / Unternehmerinnen die Verpflichtung ab, die Elektrofachkräfte durch z. B. jährliche Schulungen oder Unterweisungen immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Dies schließt Weiterbildungen mit ein. 

Und man mag es kaum glauben, doch wenn alle Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS erfüllt sind, sprechen wir von der „Befähigten Person“. Im Kontext der Elektrotechnik wird dann von der Elektrofachkraft (EFK) gesprochen.

Das Gute für den Unternehmer ist, dass er, wenn er den in der TRBS genannten Maßnahmen folgt, die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen kann. 

Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen. Die Dokumentation muss die Umsetzung der Maßnahmen lückenlos nachweisen.

Und was bedeutet das jetzt. Ganz einfach: In diesen TRBS wird beschrieben, wie Sie aus der Nummer mit heiler Haut rauskommen und welche Kriterien Ihre Mitarbeiter erfüllen müssen, damit diese als Befähigte Person (EFK) gelten.

 

Tipp: Denken Sie an das liebe Papier. Sie sollten zum lückenlosen Nachweis immer „Papier“ schwarz machen und alle Maßnahmen dokumentieren.

Wichtig: Nur mit sorgfältiger Dokumentation kommen Sie aus der Nummer sicher raus, sofern etwas passieren sollte. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

 

Die Sache mit der Verantwortung für die befähigte Person

Ja es gibt. so manche Gesetze und Verordnungen und ja, die müssen Sie alle auf dem Schirm haben. In kurz lautet die Verantwortungsdefinition so: Wenn Sie das Glück haben, eine verantwortliche Elektrofachkraft in Ihren Betrieb bestellen zu können, tja, dann haben Sie die Aufgaben zwar delegiert, dennoch sind Sie für den Gesetzgeber als Unternehmer / Unternehmerin in der Verantwortung.

Und sollten Sie als Unternehmen die Prüfaufgaben fremdvergeben: Okay, allerdings sind Sie dann ebenfalls in der Verantwortung, sofern Sie nicht vor der Vergabe die Voraussetzungen geprüft haben. 

Wohl dem, der eine Checkliste hat.

 

Extra-Tipp: Geld sparen mit der Elektrofachraft

Hier kommt mal eine gute Nachricht. Viele Versicherungen gewähren Unternehmen, die alle Bestimmungen und Auflagen einhalten, Rabatte auf die abgeschlossenen Versicherungen. 

Einen Wermutstropfen gibt es schon dabei. Ohne Papiere und Dokumentationen rücken die nichts raus. Da ist es wieder, das liebe Papier. 

 

Fazit

Der Begriff Elektrofachkraft ist keine Lehrbezeichnung und leitet sich aus der „Befähigten Person“ ab.

Für Unternehmen und Arbeitgeber ist es wichtig, sofern Sie befähigte Personen für Ihre Unternehmen benötigen, diese sorgfältig unter den vorgegebenen Kriterien der BetrSichV und der TRBS 1203 auszuwählen.

Doch damit ist es nicht genug. Es ist aus unternehmerischer Sicht wichtig, die befähigten Personen durch regelmäßige Weiterbildung immer auf dem Stand der Technik zu halten und die Kenntnisse Ihre Mitarbeiter ständig aktuell zu halten (mindestens eine Weiterbildung im Jahr).

Eine erworbene Elektrofachkraft-Qualifikation kann durch fehlende Fortbildung oder durch fachfremde Tätigkeiten mit der Zeit auch wieder verloren gehen.

Auch die mit dem Status „Elektrofachkraft“ verbundene Fähigkeit zur Durchführung von Prüfungen kann sehr schnell wieder verloren gehen.

Gut ausgebildete Mitarbeiter, die über eine Elektrofachkraft- Qualifikation verfügen, stellen ein großes Einsparpotential bei der Durchführung von Prüfungen zur elektrischen Betriebssicherheit da. Die Kosten für eine externe Vergabe der Prüfungen kann dann eingespart werden.

Also los, gehen Sie es an. Seien Sie ein Macher. Kümmern Sie sich jetzt um Ihre befähigte Person oder arbeiten Sie mit jemand zusammen, der sich damit auskennt.