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Gerne vernachlässigt aber wichtig oder auch:
The Black and White Company

An diesen zwei Firmenbeispielen wird deutlich, wie groß der Unterschied sein kann im Umgang mit fremden Firmen im eigenen
Unternehmen. Schwarz- und Weißmalerei ist hier erlaubt.

 

Die Ausgangslage

Wenn Fremdfirmen in Unternehmen Tätigkeiten auszuführen haben, müssen sie gemäß der Betriebssicherheitsverordnung in die örtlichen
Gegebenheiten und die Abläufe in der Firma eingewiesen werden. Diese Einweisung ist interessanterweise unabhängig von der Dauer. Es ist also egal, ob die Fremdfirma eine Stunde, einen Tag oder länger im Unternehmen beschäftigt ist.


The Black Company
Fremdfirmenunterweisung mit Lücken

Damit direkt klar ist, wo der Hase hinläuft, nenne ich diese Firma „Das schwarze Unternehmen“.

Ich hatte einen Schulungsauftrag in dieser Firma zu erledigen und war zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort. Ich wurde in den Schulungsraum geführt und kurze Zeit später begann meine Ausbildung.

Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten oder Abläufe? Fehlanzeige. Ich wusste nicht, was im Brandfalle oder bei einem Notfall zu tun gewesen wäre. Fluchtwege etc. waren mir nicht bekannt.

Wäre ich zu Schaden gekommen oder wäre etwas passiert, hätte der Richter die Schuld, eindeutig dem Unternehmen zugesprochen. Am Ende der Ausbildung wurde auf die Frage, warum keine Unterweisung durchgeführt worden ist, nur lapidar geantwortet: Das machen wir nie.
Ja herzlichen Glückwunsch und Glück gehabt, dass da noch nichts passiert ist.

 
The White Company
Fremdfirmenunterweisung par excellence

Der aufmerksame Leser ahnt, in diesem Unternehmen, „Das weiße Unternehmen“ genannt, geht es bestimmt anders zu.

Tatsächlich: In diesem Unternehmen wurde ich sofort an die Hand genommen und ich erhielt eine umfassende Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und in das gewünschte Verhalten von Fremdfirmen.

Die erfolgte Einweisung war sehr gründlich und enthielt über Verhalten im Brandfalle, oder dem Verhalten bei Unfällen, mithin fast alles, was man sich vorstellen kann.
Das Ganze dauerte ca. 30 Minuten und am Ende musste ich eine Unterschrift leisten, dass ich die Inhalte der Unterweisung verstanden hatte. Zudem erhielt ich noch zusätzlich einen Leitfaden über die Unterweisung in Form eines Flyers. Man erklärte mir dort ebenfalls, dass diese Unterweisung nur ein halbes Jahr gültig wäre und diese dann wiederholt werden müsste. Dies wäre ebenfalls notwendig, sofern sich Änderungen in der Organisation oder den Firmenabläufen ergeben würden.

 

Die Schlussfolgerung

Die Black Company ging zu sorglos mit Ihrer Pflicht um und hätte bei Eintritt eines Schadenereignisses die Konsequenzen tragen müssen.
Die White Company hatte die Fremdfirmenunterweisung vorbildlich organisiert und aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Zudem hätte das Unternehmen, beim Eintritt eines Schadensereignisses, sehr gute Karten gehabt, unbeschadet aus der Nummer heraus zu kommen.  

Black and White ist ein cooler Song von Michael Jackson, den ich immer wieder hören kann, doch bei Unternehmen ist mir die weiße Version am liebsten.
Untätigkeit ist selten gut und falls Sie in Ihren Unternehmensrichtlinien noch keine Fremdfirmenunterweisung haben, ist dies der Moment, das zu ändern.

Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen zu sagen, worauf es wirklich ankommt. Damit im Schadenfalle alles geregelt ist.