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Krieg der Kaffeemaschinen

Oder wie man im Volksmund sagt: Geld ist nicht alles.

Die Vorschrift sagt: Bei der Durchführung einer DGUV V3 in Unternehmen müssen alle ortsveränderlichen Betriebsmittel geprüft werden. Dies schließt ebenfalls privat genutzte Geräte mit ein.

 

Die Situation

Ich war in einem Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern mit der Überprüfung der DGUV V3 Unterlagen durch den neuen Betriebsleiter beauftragt worden. Als ich die Überprüfung abgeschlossen hatte, kam es zu einem Abschlussgespräch mit dem Betriebsleiter und dem Betriebsrat. Das Ergebnis der Überprüfung war sehr gut, denn das Unternehmen handelte vorbildlich und der Betriebsleiter war zufrieden.

Gegen Ende des Gespräches erzählte mir der Betriebsleiter, dass es ihn nur wurmt, dass im Unternehmen ca. 120 elektrische Geräte (wie Kaffeemaschinen) von den Mitarbeitern im Laufe der Zeit mitgebracht worden sind und diese alle im Rahmen der DGUV V3 geprüft werden müssten.

 

Die Entscheidung

Er rechnete vor, dass dieser Umstand für das Unternehmen ca. 1.200 bis 1.500 Euro im Jahr an Kosten verursacht und dabei wären doch vier Teeküchen im Unternehmen eingerichtet worden.

Seine rigorose Entscheidung daher: Er werde den Betrieb von Kaffeemaschinen und Co. im Unternehmen verbieten und damit dem Unternehmen Geld sparen.

 

Die Fragestellung

Ich erklärte ihm, dass er dies durchaus machen könnte und das Recht auf seiner Seite wäre. Jedoch fragte ich ihn, ob denn die Teeküchen gut ausgestattet wären und ob seine Entscheidung möglicherweise den Betriebsfrieden stören könnte…

Der Betriebsrat war erwartungsgemäß entsetzt angesichts dieser Entscheidung und zwischen den beiden entfachte eine lebhafte Diskussion.

 

Kommunikation ist keine Einbahnstraße

Nach einer Weile der hitzigen Kontroverse erinnerten sich beide daran, dass ich auch noch im Raum war. Sie schauten mich an und fragten, was denn meine Meinung zu diesem Sachverhalt wäre.

Daraufhin riet ich beiden, doch einfach mal die Perspektive zu wechseln und das Ganze aus der Sichtweise des jeweilig anderen zu betrachten.

Ich ergänzte auch, dass der Betriebsleiter die Pflicht hat, im Sinne des Unternehmens zu handeln und dazu gehört auch, Kosten zu sparen.

Der Betriebsrat seinerseits vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und Angestellten. Und beide möchten den Betriebsfrieden wahren.

Grundsätzlich müssten auch die Betriebsmittel in den Teeküchen (Kaffeemaschinen und Co.) mit geprüft werden.

Mein Vorschlag wäre mehrstufig. Zum einen könnte man die Teeküchen im Unternehmen so ausstatten, dass die vielen im Unternehmen verstreuten Geräte überflüssig würden.

Dies könnte die Kosten um ca. 800 bis 1.000 Euro pro Jahr reduzieren und die Arbeitnehmer und Angestellten könnten weiter ihren geliebten Kaffee trinken. Der Betriebsfrieden bliebe so erhalten.

Bei der Ausstattung der Teeküchen könnte der Betriebsrat mitbestimmen.

Nach der vollständigen Ausstattung der Teeküchen würden nach einer gemeinsam  vereinbarten Übergangsfrist alle anderen im Unternehmen befindlichen Betriebsmittel (Kaffeemaschinen und Co.) verschwinden.

 

Schlussfolgerung

Elektrische Betriebssicherheit beinhaltet nicht immer nur die buchstabengetreue Umsetzung der Gesetze, sondern ebenfalls manchmal den gesunden Menschenverstand.

Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist wichtig und der Wechsel der Perspektive hilft oft bei der Lösungsfindung.

Stellt sich nur noch die Frage: Und was ist mit Tee?!